DSGVO-Umsetzung leicht gemacht: Tipps für den Mittelstand

Ein Datenschutzverstoß kann für Unternehmen kostspielig werden – sei es durch Reklamationen von Kunden, den Verlust von Vertrauen oder hohe Geldstrafen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mag vielschichtig erscheinen, doch keine Sorge: sie ist keine unlösbare Herausforderung. In diesem anwendungsorientierten Guide, der speziell für mittelständische Unternehmen im DACH-Raum entwickelt wurde, zeigen wir Ihnen, wie Sie datenschutztechnisch fit werden.

Aktuell ist die Pflicht zur elektronischen Rechnung in aller Munde. Aber während nun neue gesetzliche Regularien – in diesem Fall in Bezug auf die Rechnungserstellung im B2B-Bereich – an Unternehmen gestellt werden, sind andere, seit Jahren geltende Regeln noch längst nicht in sämtlichen Unternehmen umgesetzt: Die Rede ist von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die europäische DSGVO hat vor mehr als sechs Jahren den digitalen Raum umgestaltet. Doch nach wie vor dürften sich viele – von kleinen Unternehmen über Großunternehmen und Behörden bis hin zu Einzelpersonen gleichermaßen – nicht ausreichend fit fühlen in Sachen Datenschutz gemäß DSGVO. Die Regeln sind kompliziert und undurchsichtig, die Anforderungen an Unternehmen immens und die drohenden Strafen bei Nichteinhaltung abschreckend.

Da ist es nicht erstaunlich, dass eine kürzlich vom Branchenverband BITKOM veröffentlichte Studie ergab, dass nur 7 von 10 Unternehmen die DSGVO vollständig (23 Prozent) oder größtenteils (48 Prozent) umgesetzt haben, weitere 28 Prozent lediglich teilweise. (Link zur Studie)

Auch sechs Jahre nach Einführung der DSGVO leiden dieser Studie zufolge drei Viertel (76 Prozent) der befragten Unternehmen unter Unklarheiten, was die Bestimmungen der DSGVO betrifft. Zudem bewerten neun von zehn Unternehmen den mit der DSGVO verbundenen Bürokratieaufwand als übermäßig.

Die DSGVO auf einen Blick

Auf den Punkt gebracht: Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Europäischen Union. Ziel ist es, die Rechte der Bürger auf den Datenschutz zu stärken und den freien Datenverkehr innerhalb des Binnenmarkts zu sichern.

Für Unternehmen bedeutet das im Detail, dass jede Handhabung sogenannter persönlicher Informationen rechtmäßig, nachvollziehbar und an einen spezifischen Zweck gebunden erfolgen muss.

  • Name
  • Anschrift
  • Mail-Adresse
  • IP-Adresse(n)
  • Kundennummer
  • Standortdaten

Rechtlich abgesichert: Wann ist Datenverarbeitung erlaubt?

  • Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
  • Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
  • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Datensicherheit leicht gemacht: Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Verschlüsselung sensibler Daten
  • Implementierung von Zugriffskontrollen
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates
  1. Verschlüsselung sensibler Daten
  2. Zugriffskontrollen implementieren
  3. Regelmäßige Sicherheitsupdates durchführen
  4. Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung
  5. Dokumentation der Maßnahmen

Weitere Infos: Europäische Kommission zur DSGVO

Rechte der Betroffenen

  • Auskunftsrecht und Datenportabilität
  • Recht auf Vergessenwerden
  • Einschränkungen und Widerspruch

Auftragsverarbeitung leicht gemacht: Verträge und Verantwortung

Verträge mit Drittanbietern, die Daten verarbeiten, sind verpflichtend. Besondere Vorsicht gilt bei Anbietern außerhalb der EU (Stichwort: Drittlandübertragung).

Dokumentation und Nachweis der DSGVO-Konformität

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO)
  • Nachweis über die Einwilligung der Betroffenen

Fazit: DSGVO-Compliance als Differenzierungsmerkmal

Die Einhaltung der DSGVO schützt nicht nur rechtlich, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern. Datenschutz ist ein Wettbewerbsvorteil – und kein reines Pflichtprogramm.

Bei Fragen zur Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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